§1 Zustandekommen des Vertrages
Die Reiseleistung kommt auf schriftliche, mündliche, fernmündliche* Anmeldung des Kunden
verbindlich durch schriftliche oder fernmündliche Bestätigung durch das Reisebüro oder
die Buchungsstelle des Kunden zustande. Der Kunde ist an seine Anmeldung 10 Tage ab Eingang
der schriftlichen Anmeldung bzw. ab Abgabe der mündlich oder fernmündlich erklärten Anmeldungserklärung
gebunden. Nimmt B.F.M. Incoming & Traveller Services
GmbH (im folgenden B.F.M.
genannt) das Angebot des Kunden auf Abschluß des Vertrages nicht innerhalb
dieser Frist an, ist der Kunde nicht mehr an seine Anmeldung gebunden. Nimmt B.F.M. das Angebot nur in abweichender Form an, so ist diese Annahme
gemäß §150 II BGB als neues Angebot zu bewerten. An dieses Angebot ist B.F.M.
10 Tage ab Zugang beim Kunden gebunden. Der Kunde kann das Neuangebot von
B.F.M. innerhalb von 10 Tagen annehmen. Maßgeblich
ist der Eingang der Annahmeerklärung in schriftlicher oder mündlicher Form beim Reisebüro oder der Buchungsstelle.
§2 Inhalt des Vertrages
Die Reiseleistung ergibt sich aus der Beschreibung im Voucher. B.F.M. muß sich
jedoch Leistungsänderungen, soweit sie nicht den Kern der Leistung berühren
vorbehalten. Nachträgliche Änderungen des Leistungspreises sind jedoch
ausgeschlossen. Inhalt der Leistungen sind auch die Zusatzbestimmungen für die
Durchführung von Abholungen und Rückfahrten, sowie für die Durchführung der
"Check-in" Dienstleistungen im Voucher des Kunden. Die in Preislisten und
Publikationen von B.F.M. ausgewiesenen Preise gelten für jeweils eine Abholadresse
und eine einfache Strecke; pro weitere angefahrener Adresse, hervorgehend aus
einer Buchung, wird ein zusätzliches Entgeld gemäß der gültigen Preisliste
berechnet. "Check-in" Buchungen sind jeweils nur für eine Abholadresse möglich.
Die Beförderung der Gäste und des Gepäcks erfolgt durch ausgewählte
Leistungsträger. B.F.M. verpflichtet sich, auch bei Verspätung der ankommenden
Flüge ein Fahrzeug ihres Leistungsträgers bereitzustellen. Allerdings können
Wartezeiten im Rahmen des zumutbaren (bis zu 1 Stunde) nicht ausgeschlossen
werden. Ansonsten sind die in der Buchungsunterlage angegebenen
Ankunftszeiten und Flugnummern verbindlich. Die Reisenden sind verpflichtet
Umbuchungen die nach Auftragserteilung stattfinden der B.F.M. schriftlich oder
fernmündlich anzuzeigen. Bei fernmündlicher Anzeige ist der Name der
entgegennehmenden Person zu notieren. Ausnahmesituationen wie
Fluglotsenstreiks, extrem schlechte Witterungsverhältnisse ect. sind auch von B.F.M.
nur in begrenztem Maße aufzufangen, so daß auch über das übliche
hinausgehende Wartezeiten vom Kunden zu akzeptieren sind. Die Festlegung der
Abholzeiten für Fahrgäste oder "Check-in" Gepäck obliegt ausschließlich B.F.M. Dies
gilt nicht für das Produkt FairTaxi. Allerdings trägt der Reisende bei eigener
Festlegung der Abholzeit das volle Risiko für ein nicht pünktliches Erreichen seines
Abfluges. Im Normalfall ergibt sich die Abholzeit aus der eizuplanenden Fahrzeit,
sowie den Bestimmungen der Fluggesellschaften.
§3 Preis
Der Preis für die gebuchten Leistungen ist bei der Buchungsstelle oder bar beim
Fahrer zu entrichten.
§4 Rücktritt
Beiden Vertragsparteien steht ein Rücktrittsrecht gemäß der gesetzlichen
Vorschriften zu. Liegt bei gebuchten Transferen die Rücktrittserklärung des
Kunden bei B.F.M. bis spätestens 16.00 Uhr am Vortag vor Antritt der Fahrt vor,
werden Stornierungsgebühren nicht erhoben. Beim Rücktritt von einem gebuchten
"Check-in" werden keine Stornierungsgebühren erhoben wenn die
Rücktrittserklärung bis 48 Stunden vor der geplanten Abholung des Reisegepäcks
bei B.F.M. vorliegt. Rücktrittserklärungen die später eingehen lösen folgende
Stornierungsgebühren aus:
- Transferbuchungen zum Flughafen sowie "Check-in" Buchungen 100%
des Leistungspreises.
- Transferbuchungen vom Flughafen und Gepäckzustellungen 50% des
Leistungspreises.
Dem Kunden bleibt jedoch vorbehalten, B.F.M. nachzuweisen, daß der tatsächlich
entstandene Schaden geringer ist.
§5 Gewährleistung
B.F.M. haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die
gewissenhafte Vorbereitung der Vereinbarten Leistungen, die sorgfältige
Auswahl und Überwachung der Leistungsträger und die ordnungsgemäße
Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen. Soweit
Versicherungsschutz im Rahmen der der gesetzlichen Haftpflichtversicherung
besteht, haftet B.F.M. dem Kunden im Schadensfalle im Rahmen der gesetzlichen
Vorschriften. Soweit die Haftpflichtversicherung nicht eintrittspflichtig ist,
beschränkt sich die Haftung von B.F.M. auf das Dreifache des vereinbarten
Leistungspreises. B.F.M. haftet im übrigen nur für grobes Verschulden. Sie haftet
jedoch auch für einfache Fahrlässigkeit, wenn sie eine Vertragswesentliche
Pflicht verletzt, der für den Kunden eine besondere Bedeutung zukommt. Der
Kunde ist verpflichtet, etwaige Beanstandungen der Leistung B.F.M. unverzüglich zur
Kenntnis zu bringen.
§6 Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorstehenden Klauseln unwirksam sein, so ändert dies nichts an
der Wirksamkeit des Vertrages. An die Stelle unwirksamer Klauseln treten die
gesetzlichen Vorschriften.
B.F.M. Incoming &
Traveller Services GmbH Stand 01.2004 |