Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1

Vertragsschluss

1.Der Vermittlungsauftrag kommt zustande durch die Anmeldung des Kunden (schriftlich, mündlich, fernmündlich oder online) und die Bestätigung durch ADAMA CALL & SELL SL (nachfolgend „ADAMA“).
2. Der Kunde ist an seine Anmeldung für 10 Kalendertage ab Zugang der Anmeldung gebunden. Wird das Angebot von ADAMA innerhalb dieser Frist nicht angenommen, gilt die Anmeldung als erloschen.
3. Nimmt ADAMA das Angebot nur in abweichender Form an, gilt dies als neues Angebot (§150 Abs. 2 BGB). ADAMA bleibt an dieses Angebot für 10 Kalendertage gebunden; der Kunde kann es innerhalb dieser Frist annehmen.

§2

Inhalt des Vertrags

1. Der Inhalt des Vertrags ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Voucher oder der Buchungsbestätigung. ADAMA behält sich vor, Änderungen der Leistungen vorzunehmen, sofern diese nicht den Kern der vereinbarten Leistung berühren. Preisänderungen nach Vertragsschluss sind ausgeschlossen. 2. Leistungen umfassen insbesondere die Abholung und Rückfahrt sowie gegebenenfalls „Check‑in“‑Dienstleistungen, wie im Voucher beschrieben. 3. Die ausgewiesenen Preise gelten jeweils für eine Abholadresse und eine einfache Strecke; jede weitere Adresse wird gesondert nach der gültigen Preisliste berechnet. „Check‑in“‑Buchungen gelten jeweils nur für eine Abholadresse. 4. Die Beförderung von Gästen und Gepäck erfolgt durch ausgewählte Leistungsträger. ADAMA verpflichtet sich, auch bei Flugverspätung des gebuchten Fluges ein Fahrzeug eines Leistungsträgers zur Verfügung zu stellen — unter der Maßgabe einer zumutbaren Wartezeit bis zu 1 Stunde. 5. Der Reisende ist verpflichtet, Änderungen (z. B. Umbuchungen) nach Auftragserteilung unverzüglich schriftlich oder fernmündlich an ADAMA zu melden; bei fernmündlicher Meldung ist der Name der entgegennehmenden Person aufzuzeichnen. 6. Außergewöhnliche Umstände (z. B. Streiks, extreme Witterung) können zu längeren Wartezeiten führen; hierfür haftet ADAMA nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. 7. Die Festlegung der Abholzeit erfolgt grundsätzlich durch ADAMA. Bei Wahl einer vom Reisenden selbst bestimmten Abholzeit trägt der Reisende das Risiko, seinen Abflug nicht pünktlich zu erreichen, sofern dies vom Kunden zu vertreten ist.

§3

Preis und Zahlung

1. Der Preis für die gebuchten Leistungen ist entweder bei der Buchungsstelle, online oder bar/kartenzahlung beim Fahrer zu entrichten — wie im Voucher oder der Bestätigung angegeben. 2. Alle Preise verstehen sich in der vereinbarten Währung und enthalten die gesetzlich geschuldeten Steuern und Abgaben, sofern nicht anders angegeben.

§4

Rücktritt / Stornierung durch den Kunden

1. Beide Vertragsparteien haben ein Rücktrittsrecht nach den gesetzlichen Vorschriften. 2. Der Kunde kann kostenfrei bis spätestens 16:00 Uhr am Vortag der vorgesehenen Fahrt vom Auftrag zurücktreten (bei reinen Transferleistungen). Bei „Check‑in“-Dienstleistungen ist der kostenfreie Rücktritt bis 48 Stunden vor Abholung des Reisegepäcks möglich. 3. Erfolgt der Rücktritt später, gelten folgende Stornogebühren: - Transferbuchungen zum Flughafen sowie „Check‑in“-Dienstleistungen: 100 % des Leistungspreises - Transferbuchungen vom Flughafen und Gepäckzustellungen: 50 % des Leistungspreises 4. Dem Kunden bleibt vorbehalten, nachzuweisen, dass der ADAMA entstandene Schaden wesentlich geringer ausgefallen ist.

§5

Haftung und Gewährleistung

1. ADAMA haftet nach Maßgabe der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung und Vermittlung der vereinbarten Leistungen sowie für die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger. 2. Soweit gesetzlicher Haftpflichtversicherungsschutz besteht, haftet ADAMA nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Soweit nicht, ist die Vertragshaftung von ADAMA auf dreimal den vereinbarten Leistungspreis beschränkt — sofern zulässig nach geltendem Recht. 3. ADAMA haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz; bei einfacher Fahrlässigkeit nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wurde, deren Erfüllung den Vertragspartner gewöhnlich ermöglichen muss und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. 4. Die Haftungsbeschränkung und –ausschluss gelten nicht bei Schäden aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit. 5. Der Kunde ist verpflichtet, offensichtliche Leistungsmängel ADAMA unverzüglich anzuzeigen, damit Abhilfe geschaffen werden kann.

§6

Salvatorische Klausel


Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt, was gesetzlich vorgesehen ist oder dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
ADAMA CALL&SELL SL Stand 10.2025

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